Frauenhäuser klagen
Frauenhäuser klagen die IGAF an
Das Frauenhaus Luzern hat beim Bezirksgericht Luzern, sowie die Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein hat beim Bezriksgericht Höfe eine Eingabe gemacht um der IGAF/Verein Antifeministen die Aufdeckung von Missständen in den Frauenhäusern zu unterbinden.
Mit Entscheid vom 17. Februar 2011 weist das Bezirksgericht Luzern eine superprovisorische Anordnung ab, da nicht (mehr) glaubhaft gemacht werden kann, die Adresse des Frauenhauses Luzern zu veröffentlichen. Ebensowenig konnte glaubhaft gemacht werden, dass die IGAF/Verein Antifeministen die Adresse oder andere Informationen über den Standort des Frauenhauses Luzern, nennen oder verbreiten wollte.
Zu den von der IGAF nachgewiesenen Missständen in Schweizer Frauenhäusern fielen der Gesuchstellerin keine Gegenargumente ein. Dafür wollte das Frauenhaus Luzern am 14.2.11 erzwingen, dass die Justiz der IGAF/Verein Antifeministen die Forderung zur Abschaffung der Frauenhäuser zu verbieten hat. Das Gericht stellte richtigt fest, dass es "nicht ersichtlich ist, inwiefern der Aufruf, die Frauenhäuser abzuschaffen bzw. durch geschlechtsneutrale "Opferhäuser" zu ersetzen, eine Rechtsverletzung darstellen soll".
Dachorganisation der Frauenhäuser
Eingabe Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz an das Bezirksgericht Höfe:
Eingabe [2'299 KB]
Dachorganisationen der Frauenhäuser Schweiz vom 21.01.2011
Superprovisorische Verfügung [727 KB]
Bezirksgericht Höfe vom 24.01.2011
Stellungnahme [150 KB]
IGAF und Verein Antifeministen vom 07.02.2011
Verfügung [3'062 KB]
Bezirksgericht Höfe vom 20.04.2011
Klage [4'243 KB]
Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz vom 17.05.2011
Plädoyer [4'054 KB]
vom Anwalt der Dachorganisation Fraunhäuser Schweiz an der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Höfe vom 15.09.2011
Urteil [4'479 KB]
Bezirksgericht Höfe vom 15.09.2011
Bezirksgericht Höfe - von Rechtsstaatlichkeit keine Rede
Das Urteil wurde gefällt durch:
Gerichtspräsident Dr. Martin Höfliger (CVP)
Richter Yvonne Boner (SP)
Richter Karl Bürgi (FDP)
Das Bezirksgericht Höfe setzt sich aus insgesamt 14 Richtern zusammen (7 Richter und 7 Ersatzrichter). Die Richterstellen werden unter folgenden Parteien aufgeteilt: CVP 6, FDP 5, SP 2, SVP 1. Obwohl die SVP einen Wäheranteil von 40% aufweisen kann und somit die wählerstärkste Partei ist (CVP = 27%, FDP=24,4%, SP=8.5%), sorgen Filz- und Misswirtschaft dafür, dass die SVP aus der Jusitz rausgehalten wird um weiterhin feministische Urteile zu fällen und den "Unrechtsstaat" beizubehalten.
Wie es sich zeigt, ist ein Rechtssystem ein Machtsystem. Es hält die Bevölkerung in Schach, um zu verhindern, dass die Machthaber gestürzt werden. Es wird Zeit, dass in diesem Lande über die Rolle der Justiz, insbesondere über das Wirken der Richterschaft laut und öffentlich diskutiert wird.
Frauenhaus Luzern
Eingabe Frauenhaus Luzern an das Bezirksgericht Luzern:
Hier geht es zur Medieninformation vom 18. Februar 2011 [282 KB]
und hier zum Entscheid vom 17. Februar 2011 [878 KB]
Hier geht es zum Gesuch [1'014 KB]
des Frauenhaus Luzern (14.2.2011)
Hier geht es zur Stellungnahme [218 KB]
der IGAF / Verein Antifeministen (31.01.2011)
Hier geht es zum Entscheid vom 19. Januar 2011 [664 KB]
des Bezirksgericht Luzern
Provokation der IGAF
Bei fast allen Männerorganisationen ist seit Jahren im Programm und den Zielen festgehalten, dass Frauenhäuser geschlossen werden sollen oder keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten sollen. Zahlreiche politische Vorstösse zur Schliessung oder Streichung öffentlicher Gelder verhallten und blieben ohne irgendwelche Massnahmen. Die Frauenhäuser werden als „heilige Kühe“ in der Schweiz behandelt, obwohl sehr vielen Personen bewusst ist, dass in dieser Hinsicht einiges falsch läuft und Frauenhäuser von rachesüchtigen Frauen missbraucht werden um vor Gericht in Sorge,- Unterhalts- und Besuchsrechten mehr Vorteile zu erhalten. Die IGAF hat bereits vor Wochen einen Beitrag dazu veröffentlicht und gefordert, dass Opferhäuser oder Familienhäuser geschaffen werden müssen, da 50% der häuslichen Gewalt von Frauen ausgeht und nicht nur Frauen und Kinder Schütz vor einem gewalttägigen Partner beanspruchen, sondern auch Männer. Dieser Aufruf wurde von niemandem zur Kenntnis genommen, ebenso die zahlreichen Forderungen in Bezug auf Frauenhäuser von diversen Männerorganisationen. Ohne die Provokation der IGAF mit der Veröffentlichgung der Adressen der Frauenhäuser interessieren sich die Medien nicht für dieses Thema, denn es liefert keine Schlagzeile.
Auch der IGAF ist es bewusst, dass es zahlreiche Frauen und Männer gibt, welche an einem sicheren Ort Unterschlupf vor dem gewalttätigen Partner (Männer und Frauen) erhalten müssen . Die IGAF ist die letzte Organisation, welche zu Gewalt aufruft oder tatsächlich hilfesuchenden und bedrohten Personen den benötigten Schutz verweigert.
Es brauchte deshalb eine provokative Aktion der IGAF, damit das Thema „Frauenhaus“ endlich diskutiert wird um Änderungen herbeiführen zu können. Es braucht nicht einseitig ausgelegte Frauenhäuser, sondern geschlechtsneutrale "Familienhäusser", welche Frauen, Männer und Kinder Schutz bieten und dies frei von irgendwelchen Ideologien.
Die IGAF ist zum Dialog bereit und wird ein Konzept für Opferhäuser ausarbeiten, damit schützbedürftigten Menschen geholfen ist und der Missbrauch von Frauenhäusern durch rachesüchtige Frauen unterbunden werden kann.
Hier geht es zur aktuellen Medieninformation [444 KB]
der IGAF und "Kinder ohne Rechte" sowie Interview im Tages-Anzeiger
Siehe dazu auch die Beiträge über Frauenhäuser