Skandale und Willkür |
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Schwarze Liste der Justiz nicht genehm
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Seit Jahren führt die Organisation „Kinder ohne Rechte“ auf ihrer gleichnamigen Webseite eine schwarze Liste mit Angaben von Personen, welche Entscheide in Sorgerechtsfragen gefällt haben. Ein Oberrichter und ein Bezirksrichter (beide CVP) haben nun gegen „Kinder ohne Rechte“ geklagt, weil ihnen die „Schwarze Liste“ nicht gefällt. Das Urteil wird von einem Berufskollegen (FDP) gefällt. Ein Journalist schreibt dazu zwei tendenziöse Berichte zugunsten der beiden klagenden Richter und wird vom Presserat ermahnt, da er gegen das Fairnessprinzip und gegen ethische Grundsätze verstossen hat. Anwälte lehen die Übernahme des Mandats ab, da sie Repressalien befürchten. |
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Schwarze Liste - Teil 2
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Wir haben bereits darüber berichtet, dass zwei Richter von der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP), darunter, Guido Marbet, Vizepräsident des Aargauer Obergerichts, den Betreiber der „Schwarzen Liste“ auf www.kinderohnerechte.ch wegen Persönlichkeitsverletzung eingeklagt haben. Das Urteil, welches mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun hat, wurde durch das Bezirksgericht Laufenburg unter dem Vorsitz des Duzfreundes und Gerichtspräsidenten Beat Ackle (Freisinnig-Demokratische Partei FPD) gefällt. |
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Aktion „Männer schweigen nicht mehr länger“
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Nahezu täglich werden uns von Männern und Vätern zahlreiche Unterlagen zugestellt, welche über tragische und willkürliche Urteile Auskunft geben. In der Schweiz werden Tausende von Vätern von ihren Kindern getrennt und sogar zu Kriminellen verurteilt, nur auf Aussage von einer Frau abgestützt ohne die geringsten Beweise. Ein Mann ist heute auf den Goodwill der Frau angewiesen, wenn es um Besuchsrechte und Betreuungspflichten bei den Kindern geht. Durch Falschanschuldigungen werden Männer nicht nur finanziell, sondern auch menschlich und gesellschaftlich ruiniert. Wir werden in regelmässigen Abständen diese willkürlichen und männerfeindlichen Justizentscheide veröffentlichen und auf die Missstände aufmerksam machen. Viele Männer sind durch die Frauenbevorzugung in unserem „Rechtsstaat“ kaputt gemacht worden und wollen nicht mehr länger schweigen und leiden. Früher galt der Grundsatz „in dubio pro reo“- Im Zweifel für den Angeklagten - heute gilt der Grundsatz „Im Zweifel für die Frau“. |
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