WARNUNG vor dem Ehevertrag
Wer heute einen Bankkredit unterschreibt, muss von der Bank über die Risiken aufgeklärt werden – sonst ist der Vertrag ungültig. Wer eine Packung Zigaretten kauft, wird über die Gefahren des Rauchens aufgeklärt. Aber wer die Ehe eingeht, der wird nicht über Risiken aufgeklärt.
Das RECHT der Ehescheidung im Verbund mit einseitiger Sorgerechtsübertragung über gemeinsame Kinder und den weiteren Scheidungsfolgen, insbesondere dem Unterhaltsrecht, ist in der heutigen Praxis völlig auf die Interessen der Frau zugeschnitten. Feministischer Einfluss hat es auch hier geschafft, dass Frauen ohne besonderen Grund eine Ehe aufkündigen und vom verlassenen Partner dennoch massiv Unterhalt einfordern können. Ihr eigenes, mögliches Fehlverhalten bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Frage der Zuordnung der Kinder unterliegt fast immer der Mann. „Wagt“ er es gar, um die Kinder zu kämpfen und so den Gerichten und Vormundschaftsbehörden zusätzlich Arbeit zu bereiten, setzt er sich der Gefahr aus, auch noch das „persönliche Umgangsrecht“ zu verlieren.
Die Scheidungsgesetze führen direkt in den finanziellen Ruin für den Mann
Im heutigen Scheidungsrecht muss der Mann immer zahlen, wenn die Frau kein ausreichendes Einkommen hat. In Wirklichkeit ist das Schuldprinzip also nicht abgeschafft, sondern der Mann ist per Gesetz immer der Schuldige = der Zahlende. („Männer sind Schweine“). Dieses Pokerspiel ist nicht zu gewinnen, denn alle Gegenspieler, ausser der Mann selber natürlich, haben gezinkte Karten und der Spielverlauf steht von vornherein fest.
In jedem anderen Bereich des Vertragsrechts, würde ein Vertrag, bei dem die Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern so ungleich verteilt sind, wie in der Ehe, als sittenwidrig und unwirksam gelten.
Hier geht es zum Flyer "Warnung vor dem Ehevertrag" [421 KB]
der Interessengemeinschaft Antifeminismus (IGAF).
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Weitere Informationen:
Vorsicht Ehe [580 KB]
von Väteraufbruch für Kinder e.V
Scheidungsratgeber [267 KB]
von WikiMANNia
Husarenstück Scheidungsrecht
Das grösste gesetzliche Husarenstück der angeblich benachteiligten Frauen ist das neue schweizerische Scheidungsrecht aus dem Jahre 2000. Es hat über Zehntausende von Männern und Kindern, die ihren Vater verloren haben, nur Unglück gebracht und ist für die Männer und den Staat eine ganz teure Geschichte.
Schauen wir doch zuerst einmal nur auf die Zahlen: Nach einem Einbruch im Jahre 1999 auf das Jahr 2000 von 20’809 auf 10’511 Scheidungen – viele wollten noch vom alten Scheidungsgesetz profitieren – sind die Scheidungszahlen seitdem raketenhaft gestiegen: Nach dem Jahr 2001, das statistisch wirksame Jahr 1 des neuen Scheidungsgesetzes, von 15’778 auf einem Höchststand von 21'332 im Jahre 2005 – seitdem haben sich die Zahlen bei rund 20’000 Scheidungen stabilisiert. Wieso? Das neue Scheidungsrecht hat aus der Institution Ehe einen willkürlich kündbaren Vertrag gemacht. Heute können auch jene, die aus scheinbar nichtigen Gründen aus der Ehe ausbrechen – es reicht schon, dem Gericht darzulegen, dass Frau es nicht mehr erträgt, wie Mann den Toast mit Butter streicht – in den Genuss grosszügiger Unterhaltszahlungen kommen. Das sind in mehr als 80 % der Fälle die Frauen, die fortan ohne den lästigen Mann an ihrer Seite leben möchten – ohne natürlich auf männliche Versorgung verzichten zu wollen. Wenn Mann nun nicht mehr zahlen kann (weil er mit den gerichtlich festgelegten Unterhaltszahlungen bis an das Existenzminimum gedrückt wurde) oder aus Protest nicht zahlen will, weil er sich zu Recht über den Tisch gezogen fühlt, dann springt Vater Staat ein. Die so genannten Alimentenbevorschussungen sind seit 2003 explodiert. Und wer zahlt diese? Auch wieder die Männer, sie zahlen schliesslich zu mehr als 70 % sämtlicher Steuern, welche dann der Staat so grosszügig an die Frauen ausschüttet.
Womit schon angedeutet worden ist, was im Kampf ums Geld (und um das geht es Frau schlussendlich bei einer Scheidung) die schärfste Waffe ist: Die gemeinsamen Kinder. Mann kann also getrost davon ausgehen, ohne ein schlechtes Gewissen zu bekommen oder als Zyniker zu gelten, dass beim fraulichen Wunsch nach Kindern nicht unbedingt nur die mütterlichen Instinkte eine Rolle spielen, die innere biologische Uhr, welche tickt, und weiteres vorgeschobene Blabla, sondern der Wunsch nach sicherer Versorgung die Mutter des Gedankens ist. Frau muss ja nur ihre Frauenzeitschriften durchblättern, wo sie genügend Beispiele vorgeführt bekommt, wie clevere Weibchen ihren reichen Macker abzocken. Eins und eins zusammenzuzählen sollte ja nicht so schwierig sein. Mit dem neuen Scheidungsgesetz ist es möglich, dass beide Eheleute das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Das funktioniert aber nur, wenn sich beide Seiten einig sind. Wieso sollte nun eine Frau darauf eingehen, da sie ja sowieso damit rechnen kann, das Sorgerecht zu bekommen? Deshalb fragt Frau ihren zukünftigen Ex-Mann sehr schnell: Was ist es dir wert? Das Ja zur gemeinsamen Sorge wird mit der Forderung nach höheren Alimenten verbunden – Erpressungsspielchen, die erst mit dem neuen Scheidungs-recht möglich geworden sind.
Dass es auch anders geht, zeigt Deutschland: In unserem grossen Kanton wird in 85 Prozent der Scheidungen die gemeinsame Sorge beibehalten. Mit Gewinn für Staat und Frau: Väter mit gemeinsamem Sorgerecht zahlen die Alimente pünktlicher, halten die Besuchszeiten korrekter ein und verhalten sich ganz allgemein kooperativer. So sind eben Männer: Wenn sie sich fair behandelt sehen, verhalten sie sich auch korrekt.
Wenn nun so ein Konflikt zur Eheschlacht ausartet, wenn also der Mann unbedingt das gemeinsame Sorgerecht will, oder Frau schlicht vom blinden, primitiven Hass getrieben ist, dann greift Frau zum Totschlagargument: Sie wirft ihrem Ex vor, die Kinder sexuell missbraucht zu haben. Ein todsicheres Mittel. Einzelfälle, meinen Sie? Von wegen. Fast schon die Regel. In jedem zweiten Fall auf den Vormundschaftsbehörden beginnt das Gespräch mit dem Satz: „Er hat meine Tochter/meinen Sohn benutzt“. Sexueller Missbrauch ist ein Offizialdelikt, also muss es abgeklärt werden. Die Folge: Mann sieht seine Kinder bis zu zwei Jahren nicht mehr, falls überhaupt. Der Mann ist damit erledigt. Er gilt nun als Triebtäter, ist oft beruflich, gesellschaftlich und moralisch erledigt, denn der Vorwurf, auch wenn er unhaltbar ist, setzt sich fest. 9 von 10 Vorwürfen sind haltlos, ist übrigens die Erfahrung der Ämter. Das ist nicht nur für den betroffenen Vater ein Skandal: Mit dem inflationären Gebrauch des Missbrauchs-vorwurfs untergraben Frauen die Glaubwürdigkeit wirklicher Opfer – und sie muten ihren eigenen Kindern zu, die sie angeblich so lieben, dass diese analgynäkologische Untersuchungen über sich ergehen lassen müssen. Und wieso? Des schnöden Mammons willen. Die naiven Männer, die immer noch an das Gute in der Frau glauben, wissen ja oft gar nicht, was unter den Weibern geredet wird. So ist mir der Fall einer Frau zugetragen worden, die in Scheidung lebte, und zu dieser sagte eine Bekannte: „Du hast es gut, du hast ein Mädchen, du kannst deinem Ex Missbrauch vorwerfen und kriegst die fette Kohle“. Noch Fragen?
Übrigens: Frau hat wegen solchen falschen Anschuldigungen gar nichts zu befürchten. Es ist kein einziger Fall in der Schweiz (in Deutschland ist dies anders) bekannt, in dem eine Frau deswegen vor Gericht schuldig gesprochen wurde.
Frau hat, im Kampf um Kinder und Geld – was dasselbe ist, wie wir nun gelernt haben – von unserem formidablen Gesetzgeber seit dem 1. Juli 2007 noch einen neuen Trumpf in die Hand bekommen. Wenn eine Frau in Scheidung ist oder sich dafür präpariert, und sie nicht nur das Geld vom Alten will, sondern gleich auch noch Wohnung oder Haus, muss sie nur behaupten, ihr Mann habe sie geschlagen. Ein weiteres Offizialdelikt. Und schon rückt die Polizei aus und schmeisst den Mann aus der Wohnung. In der Schweiz rufen gemäss Statistik jährlich rund 10'000 Frauen die Polizei, die Folgen kosten die Schweizer Volkswirtschaft jährlich weit über 400 Millionen Franken.
Als Gewalttätigkeit reicht übrigens schon ein hartes Anfassen am Arm, oder ein Schubser, wenn man über dem ewigen Gezänke und dem Psychoterror der Frau einmal die Nerven verloren hat. Natürlich gehören solche Handgreiflichkeiten nicht zur hohen Pädagogik. Aber sie sind ein Nichts, verglichen mit den Grausamkeiten, die andere Frauen und Kinder tatsächlich jahrelang erdulden müssen. Bei dieser Gelegenheit kann ich gleich noch einen weiteren Tabubruch anhängen: Die grössten Schläger sind die Männer aus Ex-Jugoslawien und Sri Lanka, aber vor allem die Männer muslimischen Glaubens. Letztere garantiert ohne jegliches Unrechtsbewusstsein. Der Koran erlaubt, ja befiehlt gläubigen Muslimen sogar, seine seiner Meinung nach ungehorsame Frau körperlich zu züchtigen. Deswegen ist aber noch nie eine feministische Lobbyorganisation auf die Barrikaden gegangen.
Sure 4, Vers 3 formuliert ein klares Züchtigungsrecht: „Und wenn ihr befürchtet, dass [die] Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“
Und wenn wir schon beim Tabubruch sind: Gewalt in der Ehe ist kein ausschliessliches Männerproblem. Psychoterror ist hundertmal schmerzhafter als jede Ohrfeige, und da sind die Frauen grösstenteils die Täter. Dieser Psychoterror, bei dem jeder Folterknecht noch einiges lernen könnte, hinterlässt leider keine vorzeigbaren blauen Flecken, damit Mann winselnd noch am selben Abend in ein Männerhaus flüchten könnte, um sich dort von Gleichgesinnten und ebenfalls sich in Unschuld Suhlenden trösten zu lassen.
Aber auch bei den tatsächlichen Handgreiflichkeiten holt Frau stark auf. Allein in den letzten vier Jahren hat sich die Anzahl der gegen Frauen eröffneten Verfahren verdoppelt bis vervierfacht.
Noch viel gleicher als die Männer sind die angeblich so fürsorglichen Frauen übrigens bei der Gewalt gegenüber ihren Kindern. Da schlagen Frauen mindestens so oft zu wie die Väter.
Folge all dieser weiblichen Machenschaften: Die Männer sind die Lackierten. Im Jahre 2006 erhielten 10'000 Frauen das Sorgerecht über die Kinder, aber nur gerade einmal 1’000 Männer. Im Wissen darum ist es den Frauen – hier wenigstens zeigen sie Kaufmannsgeist – nicht einmal übelzunehmen, dass sie eine Ehe beim geringsten Anlass wegschmeissen: Denn der Alte oder der Staat (was, wie oben dargelegt, eigentlich dasselbe ist) zahlen ja. Die zusätzlichen Stunden auf dem Spielplatz mit ihren Kindern haben für die Männer, je nach Laune der holden Verflossenen, also ein teures Preisschild. Wird dem Gericht plausibel dargelegt, dass der Ehefrau eine Arbeitstätigkeit nicht zuzumuten ist, weil sie sich um Villa, den Garten und gesellschaftliche Verpflichtungen kümmern muss, winken grosszügige Unterhaltsbeiträge oder Abfindungen.
Beim Entscheid, ob das gemeinsame Sorgerecht vom Gericht zugesprochen wird, spielt es im übrigen keine Rolle, ob es sich nun um einen Vorzeigepapi handelt, der morgens den Kindern das Frühstück zubereitet, sie abends zu Bett bringt und bei Krankheit mit ihnen zum Arzt geht (selbstverständlich alles bei einem 100 %-Arbeitspensum) und sich am Wochenende zusammen mit den lieben Kleinen auf eine Rutschbahn zwängt; oder um einen Mann, der abends sich lieber an einem Bierglas mit Kollegen festhält oder an anderen Rundungen. Das Ergebnis ist dasselbe. Dabei zeigt sich wieder einmal, wie unlogisch Frauen denken. Die Frauen haben erreicht, was sie jahrzehntelang forderten: ein Umdenken der Gesellschaft. Und sie müssten, so sollte Mann eigentlich meinen, alles daran setzen, dass ihnen diese neue Spezies Vater, die sie in mühseliger Überzeugungs- und Erziehungsarbeit herangezüchtet haben, erhalten bleibt. Aber Nein, sobald das Familienidyll zerplatzt, hat der Vorzeigevater ausgedient. Und es sind die Frauen, die dafür sorgen, dass er per Gerichtsurteil in die Rolle des Zahlpapis zurückspediert wird. Woraus Mann lernt: Selber schuld, wer die jahrzehntelangen Dressierübungen mitgemacht hat, und zum „neuen Vater“ mutiert ist, der in den Medien abgefeiert wird. Er hat nur die Rechte und Freiheiten der Frau ausgebaut und sich gleichzeitig in ein Anforderungs- und Zeitkorsett gedrängt, das ihm jegliches Selbstbestimmungsrecht über sein Leben genommen hat.
Der Clou der Geschichte: Die Hälfte dieser nun frisch allein erziehenden Mütter landen beim Sozialamt. Wo sie auf eine Frauschaft von feministischen Sozialarbeiterinnen stossen, welche ihnen jedes Wort vom bösen Mann glauben, und sie mit zusätzlichen finanziellen Wohltaten reichlich beglücken. Die arme Frau hat schliesslich so viel gelitten! Und die armen Kinder!
Auszug aus "Zurück zur Frau - Weg mit den Mannsweibern und Vogelscheuchen, ein Tabubruch" von René Kuhn
Bis aufs letzte Hemd
Artikel aus der Weltwoche vom 20. Januar 2011:
Simonetta Sommaruga will Geschiedene bis unters Existenzminimum drücken. Das Gegenteil wäre richtig. Moderne Frauen brauchen keine Alimente, sie können arbeiten.
Der bekannte Zürcher Scheidungsanwalt Renzo Guzzi postuliert deshalb aufgrund seiner reichen Erfahrung eine radikale Vereinfachung des Scheidungsrechtes, die sich auf drei Punkte reduzieren lässt:
1. Nach der Scheidung hat grundsätzlich kein Partner mehr etwas vom anderen zugut, jeder bekommt zurück, was er eigenhändig erwirtschaftet hat.
Begründung: Zumal die Schuldfrage offenbleibt, würde viel Unfrieden, Frustration, aber auch nutzloser akademischer Aufwand vermieden.
2. Die Alimente für die Kinder werden auf ein Minimum reduziert oder ganz gestrichen.
Begründung: Kinder sind keine Unbilden, sondern eine Bereicherung; ihre Erziehung kostet zwar, doch wer sie zugesprochen bekommt, hat auch ein Privileg. Wenn die Kinderbetreuung kein Geschäft mehr ist, erübrigen sich die meisten Streitigkeiten ums Sorgerecht, unter denen die Kinder am meisten leiden.
3. Wer die Scheidung einreicht, soll die Kosten für das Verfahren tragen.
Begründung: Heute werden die meisten Scheidungen von Frauen eingereicht, weil sie in der Regel auch am meisten davon profitieren; die Kostenwahrheit würde für Entspannung sorgen
Hier geht es zum vollständigen Bericht in der Weltwoche [79 KB]








