Schwarze Liste
Schwarze Liste nicht genehm
Dieser Beitrag ist vor allem für unsere Freunde aus dem Ausland gedacht, welche knapp 40% der Besucher unserer Website ausmachen. Die Schweiz geniesst im Ausland das Image, des neutralen, unabhängigen Staates, in welchem auf die Rechtsstaatlichkeit noch grossen Wert gelegt wird. Doch in der Praxis mag dieses Image bei weitem nicht mehr Stand halten.
Die Justiz ist zur Unrechtsjustiz verkommen.Täglich fällen Richter einseitige Sorge- und Unterhaltsentscheide, welche fast immer zu Gunsten der Frauen ausfallen. Das Wohl der Kinder wird missachtet und Väter zu Zahlvätern degradiert. Die entsprechenden Richter verstecken sich dann jeweils hinter ihren Paragraphen und stützen sich auf „das geltende Recht“ ab.
Richter sind öffentliche Personen, die meisten Richter werden durch die Parlamente gewählt. Die meisten von ihnen gehören einer Partei an und werden durch Steuergelder entlöhnt. Deshalb sollte es ganz normal sein, dass Richter für ihre Urteile und Entscheide die Verantwortung übernehmen. Doch wie der Teufel das Weihwasser scheut, scheuen sich Richter davor, dass ihre Urteile an die Öffentlichkeit kommen.
Die „Qualitätsmedien“ berichten nicht darüber, welches Unrecht täglich von unserem „Rechtsstaat„ verkündet wird, denn sie sind im Filz ebenso involviert und es geht um Macht und Geld.
Schwarze Liste
Seit Jahren führt die Organisation „Kinder ohne Rechte“ auf ihrer gleichnamigen Webseite eine schwarze Liste mit Angaben von Personen, welche Entscheide in Sorgerechtsfragen gefällt haben. Zu jedem Eintrag existieren Links zu den entsprechenden Medienartikeln, in welchen die gelisteten Amtsträger für ihr Tun in Kinderbelange kritisiert wurden. Sämtliche Daten auf dieser Liste stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, vorwiegend aus dem Internet. Es handelt sich um keine vertraulichen Daten, sondern alle Daten, können ohne grossen Aufwand mit Google auf diversen Seiten abgerufen werden. Einige Beiträge wurden gar durch die betreffenden Personen selbst öffentlich gemacht.
Justiz fühlt sich der Persönlichkeit verletzt
Einigen Richtern ist diese Schwarze Liste nicht genehm und sie haben deswegen den Betreiber von „Kinder ohne Rechte“, Herr Michael Handel, wegen Persönlichkeitsverletzung angeklagt.
Am 10. Juni 2010 reichte Guido Marbet (Christlichdemokratische Volkspartei CVP), Vizepräsident des Aargauer Obergerichts, Klage gegen Michael Handel ein. Marbet ist in seiner Funktion als Vizepräsident des Obergerichts auch Präsident der Vormundschaftskammer, zweitinstanzliche, kantonale vormundschaftliche Aufsichtsbehörde, welche in gesetzlicher Doppelfunktion Aufsichts- und Beschwerdeinstanz in den Rechtssachen des Vormundschafts- und Kindesrechts ist. Zudem ist er Präsident der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES. (Guido Marbet in einem Beitrag der "Rundschau" von SF1 über "Skandal um Pflegekinder" vom 06.02.2008 / ab Minute 5:48)
Am 14. Juni 2010 reichte Peter Thurnherr, (Christlichdemokratische Volkspartei CVP), Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten, Mitglied der Parteileitung der CVP-Bremgarten ebenso eine Klage gegen Persönlichkeitsverletzung ein.
Die beiden Richter werden vertreten durch den Anwalt Peter Conrad, Mitglied der Anwaltskommission des Obergerichts – Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte und in der Regel für die Erteilung und den Entzug von Anwaltspatenten zuständig. Damit ist auch der Anwalt der beiden Kläger mit dem Aargauer Justizsystem eng verbandelt und beim Obergericht tätig.
Zeitung „Sonntag“ verstösst gegen journalistischen Kodex
Über diese Klage berichtete der Journalist, Toni Widmer in der Zeitung „Sonntag“ am 27. Juni 2010 tendenziös zugunsten der beiden klagenden Richter. Dementsprechend kamen in seinem Artikel denn auch nur die Kläger zu Wort. Herr Handel kontaktierte er nicht und seine Sicht wurde denn auch nicht widergegeben. Dafür wurde er auf die Beschwerde von Herrn Handel hin, vom Schweizer Presserat gerügt. Am 23. Dezember 2010 rügte der Presserat Toni Widmer und urteilte, dass der „Sonntag“ mit der Veröffentlichung des Berichts «Dieses Zeug muss endlich weg» die Ziffer 3 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Anhörung bei schweren Vorwürfen) verletzt habe. Laut dem Presserat verstiess Toni Widmer mit seinem einseitigen Artikel gegen das Fairnessprinzip und gegen ethische Grundsätze.
Ausstandsbegehren wegen Befangenheit
Das Ausstandsbegehren von Michael Handel – er verlangte die Behandlung vor einem ausserkantonalen Gericht – wurde durch das Obergericht des Kantons Aargau abgelehnt mit der Begründung: «Alleine die Tatsache, dass sich der Kläger, sein Rechtsvertreter und der Gesuchsgegner – das zuständige Bezirksgericht Laufenburg – aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit persönlich kennen, vermag für sich keine Befangenheit begründen.» Etwas anderes war auch nicht zu erwarten. Richter urteilten einmal mehr zugunsten ihrer im selben Obergericht tätigen Kollegen. Natürlich sind Richter in den Augen von Richtern immer objektiv, haben immer die nötige Distanz und urteilen immer fair. Mit jeder anderen Argumentation würden Richter jenen Ast absägen, auf welchem sie selbst sitzen.
Anwälte lehnen Mandat ab
Von Richtern eingeschüchtert lehnten im Kanton Aargau tätige Rechtsanwälte die Mandatsübernahme ab. Sie würden sich in dieser Rolle „nicht als frei fühlen“, fürchten gar Nachteile für ihre Kanzleikollegen. Dem Wunsch des Beklagten, durch einen Aargauer Anwalt vertreten zu werden, konnte deswegen nicht entsprochen werden. Ein Verfahren, in dem der Beklagte keinen kantonalen Anwalt findet - und zwar nicht, weil in der Sache keine Prozesschancen bestünden – sondern weil angefragte Anwälte das Mandat ablehnen, da sie nicht nur für sich, sondern auch für ihre Praxiskollegen Repressalien fürchten. Ein angefragter Rechtsanwalt einer renommierten Aargauer Anwaltskanzlei lehnte die Übernahme des Mandats zu seinem persönlichen Schutz ab. In seinem Brief vom 21. Januar 2011 an den Präsidenten des Bezirksgerichtes Laufenburg sprach er Klartext: «Da es sich um eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung handelt, wäre ich als Rechtsvertreter des Beklagten gezwungen, letztlich auch rechtspersönliche Bemerkungen zum Kläger vorzunehmen. In Anbetracht meiner Stellung als Anwalt im Kanton Aargau mit Prozessen sowohl vor Obergericht, vor dem Bezirksgericht Bremgarten als auch als Mitglied eines grösseren Büros würde ich mich in dieser Rolle jedoch nicht als frei fühlen. Es dürfte nicht einfach sein, im Kanton Aargau einen Anwalt zu finden, der bereit ist, ein derartiges Mandat zu übernehmen. Es fällt mir auch schwer, einen ausserkantonalen Kollegen zu nennen, der dazu bereit und in der Lage wäre.»
Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg
In dieser Strafsache führte das Verfahren ein Berufskollege und alter Duzfreund der beiden Kläger. Das Bezirksgericht Laufenburg fällte unter dem Vorsitz des Gerichtspräsidenten, Beat Ackle (Freisinnig-Demokratische Partei FPD) am 18. August 2011 das Urteil. Und dieses kam natürlich so heraus, wie es zu erwarten war. Die sogenannten Personen der Rechtsstaatlichkeit finden, dass sich Michael Handel der Persönlichkeitsverletzung schuldig gemacht hat. Dazu wurde er verknurrt, die Gerichtskosten in der Höhe von CHF 3‘515 zu bezahlen und die Parteikosten von 21‘583.40 zu übernehmen. Für seine Anwaltskosten muss er ebenfalls selber aufkommen.
Und schon wieder Toni Widmer
Und natürlich wurde auch dieses Urteil wieder vom Journalisten Toni Widmer aufgegriffen und am 13. November in der Aargauer Zeitung – zum selben Verlagshaus gehört auch die AZ Sonntag – veröffentlicht (Hinweis: der entsprechende Schmuddelartikel wurde am 18.11.2011 von der Aargauer Zeitung entfernt). Und auch dieses Mal verletzt Widmer elementare journalistische Grundsätze, indem er Michael Handel nicht zu den schweren Vorwürfen kontaktiert hat und sein Artikel von tatsachenwidrigen Behauptungen nur so strotzt. So behauptet Widmer frech, dass das Aargauer Obergericht entschieden habe. Es war jedoch nicht das Obergericht als zweite Instanz, sondern das Provinzgericht in Laufenburg. Offenbar kann Widmer die beiden Gerichte nicht auseinander halten. Ebenfalls behauptet Widmer tatsachenwidrig, Michael Handel sei dazu verurteilt worden, die Schwarze Liste von seiner Webseite zu nehmen. Auch das ist nicht der Fall.
Weiterzug an Obergericht!
Nun hätte natürlich Michael Handel das Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg an das Obergericht weiterziehen können. Doch dass dies nur verschwendete Zeit und Geld wäre, das kann jeder selber beurteilen. Das Obergericht müsste gegen ihren Richterkollegen und Vizepräsidenten des Obergerichts, Guido Marbet, entscheiden. Welches Urteil hier gefällt würde, dafür muss man nicht einmal eins und eins zusammenzählen können.
Kläger und Richter feiern gemeinsam das Urteil
Am 15. November lud der Aargauer Anwalts-Verband (AAV) zu einer Weiterbildungsveranstaltung ein, an welchem drei Referate gehalten wurden. Die drei Referenten waren: lic. Jur. Peter Turnheer, Gerichtspräsident I Bremgarten, lic. iur. Beat Ackle, Gerichtspräsident Laufenburg und lic. iur. Guido Marbet, Oberrichter!
Die drei Kollegen hatten nun bei dieser Veranstaltung die Gelegenheit, ihren Erfolg zu feiern. Wir können uns die Begrüssung folgendermassen vorstellen: „Hallo Peter, Hallo Beat, Hallo Guido. Das haben wir gut gemacht, dem Handel haben wir nun den Mund gestopft. Komm ich lade Euch zum Dank zu einem Bier ein“. Vielleicht war der Journalist Toni Widmer auch eingeladen und hat mitgefeiert und liefert bald wieder eine gut recherchierte Story ab, in welcher die journalistischen Grundsätze befolgt werden.
Bananenrepublik Schweiz
Dies nennt sich nun „Rechtsstaat Schweiz“. Dazu geführt hat die Degeneration der Bevölkerung. Die Mitglieder des Obergerichts im Kanton Aargau (Jahresgehalt rund 250‘000 Franken) werden durch den Grossen Rat (Kantonsrat) gewählt. Und diese Mitglieder wieder durch das Volk. Es ist unverständlich, warum dieses Volk alle vier Jahre wieder Politiker wählen, welche Teil der Filz- und Vetternwirtschaft sind. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung hat sich jedoch von der Demokratie verabschiedet und nehmen nicht mehr an Wahlen und Abstimmungen teil, weil sie genug haben von dieser Bananenrepublik, wo es nur darum geht, in der „richtigen“ Partei zu sein und genug in der „Gesellschaft“ verfilzt zu sein.
Wie in China
In China werden Dissidenten – so nennt man dort Kritiker der staatlichen Autorität – wirtschaftlich ruiniert und unter Androhung von Haft mundtot gemacht. In der Schweiz werden Kritiker staatlicher Beamter unter Androhung von Busse umfassend zensuriert. Einzig die von denselben Personen akkreditierte Presse darf berichten, ist unbefangen genug dafür. Und um jedes Missverständnis auszuräumen, werden Prozesskosten verfügt, welche für jeden normalen Bürger den wirtschaftlichen Ruin bedeutet.
Fazit: Ein Oberrichter und ein Bezirksrichter (beide CVP) klagen gegen „Kinder ohne Rechte“, weil ihnen die „Schwarze Liste“ nicht gefällt. Das Urteil wird von einem Berufskollegen (FDP) gefällt, welcher vermutlich ebenso wenig Lust hat, einmal Teil dieser Liste zu werden. Ein präventiver Schlag also gegen Kritiker. Ein Weiterzug ans Obergericht wäre möglich, doch die Oberrichter würden wohl nicht gegen ihren Partei- und Berufskollegen entscheiden. Die Gerichte meinen dazu, sie seien nicht befangen, nur weil sie sich persönlich kennen.
Wiederstand formt sich
Zum Glück geht vielen freiheitsliebenden Bürgern diese Zensur zu weit. Es formt sich Widerstand. Die Schwarze Liste ist bereits auf einer anderen Webseite wieder online. Und sollte auch diese Webseite in die Mühlen der Justiz geraten, so werden bestimmt weitere Menschen im In- und Ausland bereit stehen, die Fackel der Freiheit weiterzutragen.
Was meinen Sie zu dieser Justiz?
12 Kommentare
14.12.2011
10:02
Scheidungsruine
Um das Dutzend vollzumachen nocht eine kurze Bemerkung zum gruenen Oeffentlichkeitsbeauftragten (EDOeB): Er ruehrt keinen Finger dafuer, dass die abkommens-, gesetz- und verfassungswidrigen Geheimapartheid-Handbuecher gegen farbige Kernfamilien von (Ausland)schweizern des Eidgenoessischen Amtes fuer Zivilstandswesen fuer Zivilstandsbehoerden und Konsulate des Bundesamtes fuer Juxtiz der des EJPD der pseudoroten Konsumverraeterin endlich vollumfaenglich ins Internet gestellt werden!!!!
13.12.2011
06:23
Scheidungsruine
Lieber Leidensgenosse Handel, mit der Forderung auf eine psychologische Eignungspruefung fuer pragmatisierte Kindesschutzdamen haben sie einen Blattschuss gelandet. Diese wurden meistens auf politischem Wege auf ihren Thron gespuelt, und ihre einzige soziale Pseudokompetenz war oft, ihren Exehemann in den Scheidungsruin getrieben und ihren Kindern den Vater gestohlen zu haben.
Werden Kindesschutzstellen mit einem fuerstlichen Gehalt, das pro Stunde weit mehr als dem Doppelten eines Kantonspolizisten betraegt, in die Verwaltung pragmatisiert, so waeren in Rechtsstaaten Stellenausschreibungen faellig mit der Voraussetzung eines psychologischen Hochschulabschlusses. Die politisch hochgespuelten duerften sich auch mitbewerben; aber die Stelle bekaemen sie nur wenn sie die Voraussetzungen erfuellen!
Im Normalfall breuchten solche Kindesschutzdamen gar keine schnellgebleichten Psycholueginnen mit einem Stundenhonorar, das das Vielfache des Stundenlohn eine Kantonspolizisten betraegt, die ihnen fuer ihre Fehlentscheide die gewuenschten Persilscheine ausstellen bis hin zur Replazierung eines Kindes bei einem wegen Mordes vorbestraften Vater (nach der Kuendigung des nur gewinnsuechtigen statt auch verantwortungsvollen Pflegeverhaeltnisses), der vorher von der oder einer anderen Psycholuegin als ungeeignet beurteilt worden war. In den wenigen wirklich wegen persoenlicher statt Systemmaengel komplizierten Faelle, duerften Zwangsentscheide von Familienverwaltung und Juxtiz nur aufgrund eines fachaerztlichen statt zweckpsycholuegischen Gutachtens erfolgen. Zweckpsychologen hatten bestens ausgewiesenen Blaulichtfahrern, die pro Stunde als Fahrlehrer mehr verdienen wollten als pro 16- oder gar 24-Stundentag als Hoheitsbeamter gar die Eignung sogar dann abgesprochen, wenn sie von Fachaerzten als Kampfflugzeugfuehrer geeignet befunden worden waren. Zudem sollten nichtaerztliche Kindespseudoschutzpseudofachkraefte von Fachaerzten scharf supervisiert werden! Ein normales Kind das verwaist, oder von einer unfaehigen Mutter verstossen wird, braucht in der Regel nur einen UNABHAENGIGEN Anwalt, der nicht im gleichen Kanton oder gar Bezirk praktiziert (kein Kantonspolizist wird in einem Bezirk eingesetzt, in dem sein Heimatort liegt, oder in dem er vor der Rekrutierung zur Polizei je gewohnt hat!). Dieser unabhaengiege Anwalt haetten dann den UNABHAENGIGEN Facharzt vorzuschlagen, der Gutachten im Hinblick auf Zwangsplatzierungen oder andere Zwangsmassnahmen gegen Kinder. Zu empfehlen waere dann auch eine weisse Liste fuer bewaehrte Anwaelte und Fachaerzte, statt nur eine schwarze fuer das Kindeswohl verachtende Femokratiehinternkriecher....
12.12.2011
13:08
Scheidungsruine
@Dr. Bundy: In Deutschland 1918 Damenwahlrecht, 1933 Ermaechtigungsgesetz, das den letzten Nagel in die Deutsche Demokratie schlug. In der Schweiz 1971 gar auch Damenstimmrecht fue noch mehr Privilegien und noch weniger Restpflichten statt Gleichberechtigung, 2011 Ermaechtigungsurteil des Bundesgerichtes, das Finmabaenkstern mit Baenksterpansionen mangels Baenksterloehnen fuer Bundesbeamte Straffreiheit zubilligt fuer den Bruch des Bankgeheimisses auf dem Puckel von Kleinkunden zugunsten der beaufsichtigten Oberbaenkstern; gesetzwidrig, wie die Vorinstanz ausnahmsweise feststellte, aber statt gedeckelt, durch die allgemeine Polizeiklausel gedeckt. Dem Glauben an Rechtsstaat erliegen nur noch Thumbe. Dem Rest daemmert langsam, dass die Schweiz zurueck in den vornapoleonischen Feudalismus schlittert - gegen Knaben und Maenner femokratisch unertraeglich verschaerft....
12.12.2011
10:31
Dr.Bundy
*fassungslos* Da verstehe ich, warum manche seine Kinder nicht auf die Schulen bringen will. Damit sie nicht die Propaganda erfährt, die es dort gibt. Dort erfährt man, dass wir in einem hochzivilisiertem Land leben mit Rechtstaat usw und wir deswegen weiter entwickelt sind als die Schwellenländer und die dritte Welt. So schwarzweiss kann es ja nun doch nicht sein.
12.12.2011
04:30
Scheidungsruine
Tja, lieber Leidensgenosse Handel, viel Glueck bei der Grundrechtssuche im Pseudokulturkanton Aargau. Sie werden es brauchen! Napoleon hinterliess die Macht dort nicht dem Volk, sondern den Weibern der Grossgrundbesitzer:
- Kantonspolizisten verdienen pro Stunde rund die Haelfte wie 5x8 Stunden-Selbspflegeedukatorinnen und gar auch viel weniger wie total ungebildete 5x8 Stunden-Bandakkordantinnen in Fabriken....
- Kantonspolizisten, die auch Kinder und Maenner schuetzen werden durch Grossgrundbesitzerpoebel bis hin zur Waterboardingfolter im Dorfbrunnen misshandelt, ohne dass alle Beteiligten lange unbedingte Freiheitsstrafen absitzen muessen....
- Waehrend im Kanton Bern jeder Untersuchungsrichter keine Beguenstigung ohne den Stempel Stimme bei des Staatsanwaltes fingern konnte, konnten die Bezirksamtmaenner (auch ohne juristische Ausbildung!) als ehemalige grossgrundbesizterhinternkriechende Gemeindeschreiber andere Exgemeindeschreiber durch Liegenlassen von Strafanzeigen gegen diese wegen Freiheiheitsberaubung und Pluenderung von Bankkonten ohne Vorlage des Buechleins eigenmaechtig beguenstigen....
- Die Hofschreiber des Aargauer Filzes keulten die Moeglichkeit der anonymen Kommentierung in der Sonntagszeitung ganz, sobald Kritik gegen beguenstigende Filzbezirksamtmaenner zu veroeffentlichen versucht wurde....
- Offensichtlich gilt die Meinunseusserungsfreiheit im Aargau nur fuer Massenmeinungsverbildungsmedien, aber nicht fuer den faktisch leider nur Pseudosuveraen Stimm- und Wahlbuerger!!!!
06.12.2011
07:31
Scheidungsruine
Es ist geradezu laecherlich, wie mimosenhaft gesetz- und verfassungswidrig Kinder und Maenner im Dreiviertelstundentakt gewissenlos ruinierende Richtertroenlinge reagieren, wenn ueber sie die Wahrheit verbreitet wird. Ebenso laecherlich (ausser fuer den, der damit ruiniert wird) sind die astronomischen Gerichts- und noch astronomischeren Anwaltskosten in einer nicht vermoegensrechtlichen Streitsache. Aber das ist nix neues unter den Sonnen. Auch verbrecherische Besatzungsreschims ruinieren nicht nur die sabotierenden, sondern auch die gesetzestreuen Besetzten wirtschaftlich. Aber auch in der Schweiz wurde schon vor Jahrzehnten ein erster - bis zum finanziellen und gesundheitlichen Totalruin bis fast in die Grube schickanierter - Vorkaempfer gegen den Mix von nazistischer Sippenhaftung und Exfamiliensuperkommunismus in der Schweizer ScheidungsUNrechtsprechung mit dieser damals noch gesetzwidrigen Masche sekkiert. In einem saeckularen Rechtsstaat werden fuer nicht vermoegensrechtliche Streitigkeiten und bei Streitigkeiten um die Existenzgrundlage Vermoegensloser nur symbolische Schutzgebuehren kassiert. Und es gehoert dort zur Berufsethik der Anwaelte, in solchen Faellen ihre Honorargeilheit zu zuegeln. Das war frueher wenigstens noch theoretisch auch in der Schweiz so. Allerdings wurde der Vorkaempfer gegen die Femokratie dann mit absichtlich falsch addierten Rechnungen abgeschuppt. Auf Reklamationen hin wurde er auf die Rechtskraft des Totals hingewiesen, ohne den mathematisch offensichtlichen Fehler zu korrigieren. Interessierten sei die Lektuere des Buches Richten Richter Richtig? von Hans Rudolf Schweizer empfohlen....
04.12.2011
02:50
Antifeminist
Grüß Gott allerseits
Ich erinnere an den Amoklauf von Zug:
5. Oktober 2001
[...]
In seinem Wagen hinterließ er einen Bekennerbrief mit dem Titel Tag des Zornes für die Zuger Mafia. Der Abschiedsbrief enthält wilde Vorwürfe gegen die Behörden. Die gesamte Zuger Justizmafia wird darin beschuldigt, sie bekämpfe Leibacher mit illegalen und kriminellen Mitteln.
[...]
Bei dem Amokschützen von Zug handelte es sich offenbar um einen Waffennarr und kleinkriminellen Psychopathen.
[...]
Die Auseinandersetzung, die er mit den Behörden des Kantons Zug führte, ... worauf Leibacher innerhalb von sechs Monaten fünf verschiedene Klagen ... gegen verschiedene Amtspersonen des Kantons Zug, darunter einen Regierungsrat, einreichte. Im Lauf der letzten Woche - also kurz vor seinem Amoklauf - hatte man ihm mitgeteilt, dass die von ihm angestrengten Verfahren nicht weiter verfolgt würden.
[...]
Quelle: http://www.wsws.org/de/2001/okt2001/zug-o05.shtml World Socialist Web Site - damit keiner auf die Idee kommt zu sagen, ich täte recht-braune NAZI-Seiten zitieren (na ja, wie mans nimmt NationalSOZIALISTEN waren entgegen derzeitiger Hirnwäsche linke Sozen, die sich gleichgeschaltet mit Genossen anredeten und wie alle anderen SOZIALISTEN Leichen-Berge etc. produzierten).
Wenn demnächst mal wieder ein Paar Amokläufe bei den Schluchtis sind, dann wissen wir ja demnach genauer, woran das liegen mag. Die Norweger hatten übrigens neulich ihren sagenumworbenen Breivik am laufen, der seither in Isolationshaft sitzt - offenbar damit keine Fragezeichen beantwortet werden, woher z.B. die Tonnen von Kunstdünger-Sprengstoff auf desses vorgeblichen Öko-Farm kamen oder wer der (bezeugte) zweite Schütze auf der Utoja war oder warum er eine Stunde ballern durfte und so.
Kurzum, bei uns in Deutschland läuft die Sache bisher für die Richter ganz gut. Allerdings liegt das wohl eher daran, dass bei uns in der Justiz, den Medien, der Politik usw. seinerzeit professionelle Ex-NAZIS installiert wurden, die von Berufs wegen wasserdichtere Strukturen installiert hatten. Deren direkte Erben sterben nun langsam aus, sodass demnächst davon auszugehen ist, dass derlei Justiz-Scheiße wie bei den Schweizern - halt nur in gesteigerter Form - durchsickert. Das wird sicherlich einige Leibachers wecken. Und ich werde mich schwer tun, dabei keinen Beifall zu klatschen.
NAZIS raus!
MfG
Antifeminist
28.11.2011
21:55
Siegfried
In Deutschland ist es übrigens ganz genau so! Die Gerichte machen was sie wollen und halten sich nicht an die Menschenrechte, ja selbst das Grundgesetz (Verfassung) wird an allen Ecken und Enden missachtet. Männer und insbesondere Väter sind nahezu rechtlos und Frauen können sich alles erlauben und bekommen mehr Rechte eingeräumt. Es muss sich definitiv etwas ändern!
25.11.2011
10:04
Markus H
Die Zeiten werden sich ändern! Sie müssen sich ändern, auf jeden Fall im Thema Sorgerecht und Überrecht der Frauen. Mit der kommenden Kriese werden viel sehr viele arbeitslos werden, ich hoffe nun das sepz. die Männer dann die Zeit nutzen und das machen was Frauen vor 30Jahren angefangen haben. Sich zu wehren und nicht immer alles zu akzeptieren nur weil Behörde auf dem Briefkopf steht. Ich selber habe auch kooperiert und musste nach 6Jahren einsehen das ich ein Spielball der Ämter geworden bin die Rechnungen schreiben dürfen weil ich immer gespart habe. Ich als 100% Eidgenosse habe den Glauben an unserem sog. Rechtssystem- Rechtsstaat völlig und komplett verloren, es muss neu definiert und aufgebaut werden. Die CH ist wohl mehr korrupt als viele offiziell korrupten Länder.
24.11.2011
19:35
edelweiss
Im Aargauer Obergericht stinkt noch anderes zum Himmel: http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/gesetze-recht/artikel/unverhaeltnismaessiger-polizeieinsatz_chancenlos-gegen-die-polizei/
Auch da weigern die sich borniert, den Fall an eine ausserkantonale Behörde abzugeben. Obwohl es sich aufdrängt. Für jeden normalen Menschen nachvollziehbar. Schade dass der Beobachter die Namen der verantwortlichen Aargauer Oberrichter nicht nennt.
20.11.2011
00:14
kuschel
Leider ist es hiermit erwiesen, dass unser Justiz ein korrupter Saustall ist. Selbst die AZ musste schlussendlich den Artikel zurückziehen: http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/aargauer-obergericht-entscheidet-im-internet-ist-nicht-alles-erlaubt-115774020.
Dass diese 3 Herren gemeinsam noch am 15.11.2011 in Lenzburg auftraten wirft so manche Fragen auf.
Noch mehr verwundert es, dass die Generalstaatsanwaltschaft oder die Bundesanwaltschaft hier nicht einschreitet und all 3 abmahnt d.h. dass alle 3 sich aus der Justiz verabschieden.
Wir Bürger brauchen keine Richter, welche sich so verhalten wie wir es aus der Geschichte u.a. Nazi oder Stasizeit kennen.
19.11.2011
00:12
Jürg
Danke für diesen Beitrag. Es ist eine Schweinerei wie verfilzt und korrupt unsere Justiz ist.
Schwarze Liste - Teil 2
Wir haben bereits darüber berichtet, dass zwei Richter von der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP), darunter, Guido Marbet, Vizepräsident des Aargauer Obergerichts, den Betreiber der „Schwarzen Liste“ auf www.kinderohnerechte.ch wegen Persönlichkeitsverletzung eingeklagt haben. Das Urteil, welches mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun hat, wurde durch das Bezirksgericht Laufenburg unter dem Vorsitz des Duzfreundes und Gerichtspräsidenten Beat Ackle (Freisinnig-Demokratische Partei FPD) gefällt.
Statt auf der „Schwarzen Liste“ jetzt auf der Website: www.guido-marbet.ch
und die original „Schwarze Liste“ auf: http://www.papanews.ch/blacklist.html










































































