Nordsee Wellnesshotel

Frauenhäuser diffamieren Männer

Diffamierung durch Frauenhaus Luzern

Anfang Juni ist eine Frau aus Kamerun mit ihrem Sohn ins Frauenhaus „geflüchtet“. Dort gab sie an, dass sie durch ihren Mann gewürgt und auf das Bett geworfen worden sei. Wie immer haben die Männerhasserinnen des Frauenhauses die Frau mit offenen Armen empfangen und unterstützen sie jetzt in aller Hinsicht, um den Mann zu diskreditieren.

Das geht soweit, dass das Frauenhaus für die „Märchenerzählerin“ nach einer Wohnung sucht und den Mann öffentlich als „gewalttätig“ bezeichnet. Am 27. Juli 2011 reichte Rita Erni, Sozialarbeiterin im Frauenhaus Luzern eine Anmeldung bei einer Immobilienverwaltung ein und bewarb sich für eine 2-Zimmerwohung. In der Anmeldung schrieb Rita Erni: „Frau X* lebt seit anfangs Juni zusammen mit ihrem kleinen Sohn Y* (2 Jahre) im Frauenhaus. Sie hat wegen häuslicher Gewalt die Trennung von ihrem Mann eingegeben und sucht deshalb dringend ein neues Zuhause.“ Weiter schreibt Frau Erni: „Wie wir Ihnen schon einmal geschrieben haben, hat Frau X* sehr schwierige Jahre mit ihrem Mann hinter sich. Neben der häuslichen Gewalt gab es auch viel Streit und Kontrolle.“ Merkwürdigerweise gibt das Frauenhaus im Anmeldeformular für Mitinteressenten den Arbeitgeber als „Frauenhaus Luzern“ an!

Hier geht es zum Brief des Frauenhaus und zum Formular Mitinteressenten [825 KB]

Rita Erni, die Sozialarbeiterin im Frauenhaus verurteilte den Ehemann im Anmeldeschreiben für eine Wohnung als „gewalttätiger Mann“, ohne dass die Vorwürfe der häuslichen Gewalt belegt waren, noch jemals sich der Mann zu den Vorwürfen äussern konnte. Wie immer verbreiten die Frauenhäuser die Märchen der häuslichen Gewalt und diskreditieren Männer. Damit verstösst das Frauenhaus Luzern gegen Artikel 32 der Schweizerischen Bundesverfassung: „Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig“. Der Tatbestand der üblichen Nachrede, Ehrverletzung und Verleumdung ist gegeben.

Ein Bericht des Zuger Kantonsspitals vom 1. Juni 2011 bezeugt, was an der häuslichen Gewalt ist. Mit Begleitung einer Sozialtante des Frauenhauses Zug wurde die angeblich „arme und geschlagene“ Frau untersucht. Der Assistenzarzt und Oberarzt kamen zum Schluss, dass die „Patientin“ in gutem Allgemeinzustand sei. Weiter schrieben die Ärzte in ihrem Bericht: „Keine Anhaltspunkte für frische ossäre Läsionen. Oberkörper, Hals sowie Kopf unauffällig. Keine Prellmarken, keine Würgemale“.

Hier sehen Sie einen Auszug aus dem Spitalbericht [667 KB]

Im Weiteren wurde in einem Bericht über die „eheliche Situation“ der Luzerner Polizei vom 12. August 2011 festgehalten, dass „strafrechtlich keine Feststellungen gemacht werden konnten“.

Hier sehen Sie einen Auszug aus dem Bericht der Luzerner Polizei [417 KB]

Diese Dokumente, welche ganz klar belegen, dass keine häusliche Gewalt angewendet wurde, hindert das Frauenhaus Luzern nicht daran, Unwahrheit zu verbreiten, denn Mann als gewalttätig zu bezeichnen und ihn bei etlichen Personen und Immobilienverwaltungen zu verleumden.

Die Frau lebt nun seit Wochen in einer „geschützten Institution“ (= rechtsfreier Raum) zusammen mit ihrem Kind. Der Vater weiss nicht, wo sich sein Sohn aufhält (ausser, dass er von der Mutter in ein Frauenhaus entführt wurde) und hat keinen Kontakt zu seinem Sohn. Vermisstmeldungen für seinen Sohn wurden von der Polizei abgewimmelt und nicht entgegengenommen, da die Polizei dem Vater erklärte, dass dies unnötig sei, da seine Frau telefonisch kontaktiert werden könne. Die Polizei schrieb aber auch in ihrem Protokoll: „Der momentane Aufenthaltsort von Frau X* und ihrem Sohn ist der Polizei nicht bekannt. In welches Frauenhaus die Frau „geflüchtet“ ist, ist nicht bekannt. Der Untersuch im Spital Zug fand mit einer Mitarbeiterin des Frauenhauses Zug statt, der Brief für das Wohnungsinteresse kam aus dem Frauenaus Luzern. Der momentane Aufenthaltsort ist weder dem Gericht noch der Polizei bekannt, was nicht akzeptiert werden darf.

In die Schweizer Frauenhäuser kann jede Frau kommen und dort irgendein Märchen erzählen. Die Sozialarbeiterinnen, Lesben und Männerhasserinnen nehmen diese „armen und verprügelten“ Frauen mit offenen Armen auf. Sie geben ihnen „Tipps und Ratschläge“, wie sie am wirkungsvollsten ihren Mann loswerden und vernichten, um alle möglichen finanziellen Vorteile zu ergattern und auch das Sorgerecht für die Kinder zu erhalten. Der Mann wird jedoch nicht ein einziges Mal kontaktiert oder zu den Vorwürfen befragt. Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun und deshalb müssen die Frauenhäuser sofort geschlossen werden.

In einem Scheidungsverfahren erhalten diese Frauen dann vor der Justiz den bekannten Frauenbonus, da die „armen“ Frauen vor ihren gewalttätigen Männern ins Frauenhaus flüchten mussten.

Der betroffene Mann wird gegen Frau Rita Erni vom Frauenhaus Luzern Strafanzeige wegen Verleumdung und Ehrverletzung stellen.

*Namen der Personen sind der IGAF bekannt

Nachtrag vom 1. September 2011: Die Strafanzeige betreffend Ehrverletzung, Verleumdung und übler Nachrede wurde per heute bei der Staatsanwaltschaft 1 in Luzern eingereicht.

www.antifeminismus.ch - www.igaf.ch - www.ig-antifeminismus.ch - www.antifeministen.ch - www.antifeminismus.eu - www.antifeminismus.info - www.antifeminismus.net - www.antifeminismus.com