Sorgerecht

Väter werden einmal mehr "verarscht"
Nach jahrelanger Verzögerung und heftigen Protesten von Männerrechtlern hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Vorschläge zur Sorgerechtsrevision präsentiert. Das gemeinsame Sorgerecht für verheiratete und unverheiratete Eltern soll verankert werden.
Einige Männerorganisationen jubeln und bedanken sich bei der feministischen Justizministerin für ihren Einsatz. Sie begreifen es wieder einmal nicht, dass sie und die Väter von Sommaruga „verarscht“ werden. Bereits beim neuen Scheidungsrecht jubelten diese „Männerorganisationen“ und lobten das neue, moderne und zukunftsweisende Gesetz in den höchsten Tönen. Dass damit Männer bei einer Scheidung massiv diskriminiert werden, das haben sie erst im Nachhinein kapiert.
Künftig sollen grundsätzlich alle Eltern das Sorgerecht erhalten. Bei einer Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Gründe für einen Entzug des Sorgerechts sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.
Damit kann jede rachesüchtige Frau den Vater mit unsubstantiierten Gewaltvorwürfen vom Sorgerecht entfernen. Wir kennen zu Genüge, dass die Lügnerinnen das „Instrument“ der Gewalt schon lange bei einer Scheidung anwenden um vor Gericht Vorteile zu ergattern. Die Anzahl der Lügnerinnen und Märchenerzählerinnen wird nochmals markant zunehmen. Bereits heute sind 60% der von Frauen angezeigten Fälle betreffend Gewalttätigkeiten erstunken und erlogen.
Wenn eine rachesüchtige Frau das gemeinsame Sorgerecht verhindern will, dann muss sie nur der Justiz etwas vorlügen und jeder Richter in diesem feminisierten Staat glaubt ihr, dass der Vater gewalttätig sei. Ein Beweis dazu braucht sie nicht, denn in unserem System ist der Mann immer der Täter und die Frau das Opfer.
Dieses neue Sorgerecht ist eine Mogelpackung und bietet Richtern, Jugendämtern, Vormundschaftsbehörden und Systemprofiteuren genügend Ausnahmeregelungen und Relativierungen, damit sich in der Praxis für die Väter nicht viel ändern wird. Dies gilt auch für den Kindesentzug durch die Mutter, welcher nach wie vor straflos bleiben soll.
Die wichtigsten Neuerungen der Sorgerechtsrevision
- Künftig erhalten grundsätzlich alle Eltern das Sorgerecht. Bei einer Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Gründe für einen Entzug des Sorgerechts sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.
- Eine grosse Neuerung ist die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge für unverheiratete Eltern. Wenn sich diese nicht verständigen können, kann sich ein Elternteil an die Kindesschutzbehörde wenden. Diese wird über die gemeinsame elterliche Sorge entscheiden.
- Die Revision regelt auch die Bestimmungen zum Aufenthaltsort. Wechselt ein Elternteil seinen Aufenthaltsort oder jenen des Kindes, erfordert dies die Zustimmung des andern Elternteils. Ausser, der Wechsel erfolge innerhalb der Schweiz und ohne erhebliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung der elterlichen Sorge.
- Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Vereitelung des Besuchsrechts durch den obhutsberechtigten Elternteil unter Strafe zu stellen. Gerichte und Kindesschutzbehörden haben aber gemäss heutigem Strafrecht die Möglichkeit, den Eltern eien Busse anzudrohen, wenn sie sich nicht an die Abmachungen halten.
- Das neue Sorgerecht wird nach Inkrafttreten rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre angewandt. Allerdings müssen Eltern, die eine bereits erlassene Verfügungen rückgängig machen wollen, selber aktiv werden.