Frauenbevorteilung
Bevorteilung in Beruf
Auch im Rentenalter werden die Männer diskriminiert
Heute gehen die Frauen mit 64 in Pension, die Männer mit 65 – eine Ungleichbehandlung, die jegliche Berechtigung verloren hat und nur noch eine einseitige Frauenbevorzugung ist. Erst recht, wenn wir einen Blick auf die Lebenserwartung werfen: Bei Frauen liegt sie im Jahre 2008 bei 84,4 Jahren, bei Männern bei 79,7 Jahren. Also ein Jahr früher in Rente gehen und die Rentenansprüche (von denen ungefähr 70 % die Männer eingezahlt haben!) auch noch fünf Jahre länger verjuxen. Wo bleibt da die Gleichberechtigung – des Mannes?
In der 11. AHV-Revision (Alters- und Hinterlassenenversicherung) hätte das Frauenrenten-Alter dem Männer-Rentenalter gleichgestellt werden sollen. Die 11. AHV-Revision scheiterte am 16. Mai 2004 in der eidgenössischen Volksabstimmung vor allem wegen dieses Gleichberechtigungsanliegens.
oder bei den grosszügige Witwenrenten
Mit der 11. AHV-Revision wäre geplant gewesen, endlich die grosszügigen Witwenrenten an die heutigen gesellschaftlichen Realitäten anzupassen. Die jetzigen Regelungen gehen immer noch vom Ernährermodell aus: Also einer Frau, die Haushalt und Kinder hütet, aber selber nichts verdient, und deswegen beim vorzeitigen Tod des Ernährers in finanzielle Not geriete. Da ging bei den feministischen linken Frauen aber ein Gekreische los. Denn der Feminismus hat ein Credo: Profitmaximierung für die Frau. Spätestens dann hört das Gesäusel von Gleichberechtigung auf. So meinte zum Beispiel die Genfer SP-Nationalrätin Liliane Maury Pasquier: „Sieben von zehn Frauen werden mit der neuen Regelung ihren Anspruch auf eine Witwenrente verlieren. Wäre die Gleichstellung der Geschlechter in der Gesellschaft realisiert, könnten wir uns vielleicht eine Abschaffung vorstellen, aber so macht sie absolut keinen Sinn.“ Oder die Neuenburger Genossin Valérie Garbani, noch deutlicher: „Eine Abschaffung kommt nicht in Frage, denn Frauen leben nicht allein von der feministischen Theorie.“ So denken eben die „bewegten“ Frauen: Der Mann ist zwar ein A...loch, aber ihn zahlen lassen für mich darf man dann trotzdem.
Zitate aus „Beobachter“, 22/00
Frau Garbani ist durch öffentliche Alkoholexzesse und ihre verbalen und handgreiflichen Attacken unter anderem gegen Polizisten und falschen Anschuldigungen gegen ihren Freund (häusliche Gewalt) aufgefallen, und musste dann, trotz liebevoller Begleitung in der Presse, doch (obwohl sie Frau und Linke ist) ihren Posten Ende September 2009 als Neuenburger Stadträtin „freiwillig“ räumen. Im September 2009 verurteilte ein Gericht die 43-Jährige wegen rassistischer Beschimpfung, öffentlicher Trunkenheit und Gewalt gegen Beamte zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Aber die Genossen liessen sie nicht fallen: Sie fand sofort eine neue Stelle. Seit dem 1. Dezember 2009 arbeitet Valérie Garbani als Juristin für die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Genf. So läuft das im linken Filz. Hätte sich solche Exzesse ein SVP-Politiker erlaubt, er hätte a) nach einem medialen Donnerwetter per sofort seinen Job räumen müssen und b) garantiert nie mehr einen Job bekommen – in der öffentlichen Verwaltung schon gar nicht.
Die 11. AHV-Revision ist am 16. Mai 2004 mit 68 %-Nein-Stimmen durchgefallen. Woraus man, wie auch beim neuen Scheidungsrecht, eines lernt: In der Politik haben die Frauen die Hosen an. Sie bestimmen die Richtung der schweizerischen Politik und sagen ihren Männern, wie sie zu stimmen haben. Und die Männer, sie wollen schliesslich als „fortschrittlich“ gelten, sind so dumm, und stimmen ihrer eigenen Diskriminierung zu.
Frauenbevorzugung im Beruf
Das ist auch ungerecht!
Frauen werden bei Neueinstellungen bevorzugt. Junge Männer ziehen den Kürzeren.
Hier geht es zum Bericht der "Zeit" über die Frauenbevorzugung (PDF) [51 KB]